Eindeutige Rechtslage: Parken unter fruchttragenden Bäumen
Wer unter Kastanien, Eichen, Birnbäumen oder Walnussbäumen parkt, muss damit rechnen, dass zur Reifezeit Früchte herabfallen können. Beschädigen sie das Auto, kann man vom Baumbesitzer – sei es Kommune oder Privatperson – keinen Schadensersatz fordern.