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Aktion Mundraub: Problematische Selbstbedienung

Die Aktion Mundraub lädt indirekt dazu ein, Obstwiesen als Selbstbedienungsladen zu betrachten. Hat jemand nach den Angaben auf der Website (www.mundraub.org) einen Baum gefunden, den er abernten darf, wird er meist einen über Jahre ungepflegten Obstbaum vorfinden, dessen Früchte dementsprechend von schlechter Qualität sind.
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Ist ein „gut gepflegter“ Obstbaum in der Nähe, der deutlich attraktivere Früchte trägt, wird „irrtümlicherweise“ vielleicht dieser Baum abgeerntet und der Besitzer hat das Nachsehen. Vordergründig betrachtet ist die Aktion Mundraub zwar sehr zu begrüßen, da es schlimm ist, wenn Obst auf den Wiesen einfach ungenutzt vergammelt. Doch schon allein der Name „Mundraub“ ist problematisch, da er etwas legitimiert, was manche engagierten Obstwiesenbesitzer immer wieder um ihren Lohn bringt. In Baden-Württemberg gibt es noch ausgedehnte Streuobstwiesen, die zu fast 70 % in privater Hand sind. Natürlich finden sich darunter auch aufgelassene Flächen, die nicht mehr gepflegt und teilweise nicht abgeerntet werden. Einige Obstflächen sind aber noch gut in Schuss, und hier sind ungebetene „Ern- tehelfer“ immer wieder aktiv nach dem Motto „Was nicht eingezäunt wird, ist Allgemeingut“. In der freien Landschaft darf aber gar nicht eingezäunt werden, obwohl die Flächen großteils Privateigentum sind! Abgesehen davon sollten Besucher von Streuobstwiesen auf den Wegen bleiben, um den wertvollen Lebensraum nicht unnötig zu stören. Obwohl die gute Grundidee der Aktion Mundraub nicht anzuzweifeln ist, muss das Signal, das davon ausgeht, besonders im Streuobstland Baden-Württemberg daher kritisch hinterfragt werden.
Rolf Heinzelmann, LOGL
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