Aktion Mundraub: Problematische Selbstbedienung
Die Aktion Mundraub lädt indirekt dazu ein, Obstwiesen als Selbstbedienungsladen
zu betrachten. Hat jemand
nach den Angaben auf der Website
(www.mundraub.org) einen Baum gefunden, den er abernten darf, wird er meist einen über Jahre ungepflegten Obstbaum vorfinden, dessen Früchte dementsprechend von schlechter Qualität
sind.
- Veröffentlicht am
Ist ein „gut gepflegter“ Obstbaum
in der Nähe, der deutlich attraktivere
Früchte trägt, wird „irrtümlicherweise“
vielleicht dieser Baum abgeerntet und der Besitzer hat das Nachsehen.
Vordergründig betrachtet ist die Aktion
Mundraub zwar sehr zu begrüßen, da es schlimm ist, wenn Obst auf den Wiesen einfach ungenutzt vergammelt. Doch schon allein der Name „Mundraub“
ist problematisch, da er etwas legitimiert,
was manche engagierten Obstwiesenbesitzer
immer wieder um ihren Lohn bringt.
In Baden-Württemberg gibt es noch ausgedehnte Streuobstwiesen, die zu fast 70 % in privater Hand sind. Natürlich
finden sich darunter auch aufgelassene
Flächen, die nicht mehr gepflegt und teilweise nicht abgeerntet werden. Einige Obstflächen sind aber noch gut in Schuss, und hier sind ungebetene „Ern-
tehelfer“ immer wieder aktiv nach dem Motto „Was nicht eingezäunt wird, ist Allgemeingut“. In der freien Landschaft darf aber gar nicht eingezäunt werden, obwohl die Flächen großteils Privateigentum
sind! Abgesehen davon sollten Besucher von Streuobstwiesen auf den Wegen bleiben, um den wertvollen Lebensraum
nicht unnötig zu stören.
Obwohl die gute Grundidee der Aktion
Mundraub nicht anzuzweifeln ist, muss das Signal, das davon ausgeht, besonders
im Streuobstland Baden-Württemberg
daher kritisch hinterfragt werden.
Rolf Heinzelmann, LOGL
Rolf Heinzelmann, LOGL
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