Beschäftigung von Saisonarbeitskräften Dauerhafte 70-Tage-Regelung für Erntehelfer
Gute Nachricht für unsere Winzer, Obst- und Gemüsebauern: Die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte wird dauerhaft eingeführt. Damit gelten Erntehelfer und andere Saisonarbeitskräfte weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt.