Volksbegehren zum Bienenschutz Richtige Ziele, falsche Maßnahmen
Das Stuttgarter Innenministerium hat am 14. August das „Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg“ für rechtlich zulässig erklärt. „Die Ziele des Volksbegehrens sind richtig, die Maßnahmen aber völlig überzogen. Diese könnten zum Treiber des Strukturwandels werden“, sagt...




















