Landwirtschaftliche Sonderkulturbetriebe Dauerhafte Einführung der 70-Tage-Regelung
Die Anhebung der Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung auf 70 Tage gilt nun dauerhaft. Dem hat nun auch der Bundesrat in seiner letzten diesjährigen Sitzung am 14.12. zugestimmt.