Gartengestaltung
Schottergärten
Die Landesregierung von Baden-Württemberg stellt in ihrem neuen Naturschutzgesetz klar: Schottergärten sind nicht zulässig und waren es nie. Da sie als pflegeleicht gelten, sind sie jedoch in Mode gekommen. Durch die Gesetzesnovelle soll das Verbot nun klargestellt werden. Bereits existierende Schottergärten müssen im Zweifelsfall beseitigt oder umgestaltet werden.
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Dabei sind die Hauseigentümer selbst in der Pflicht, diese Beseitigung vorzunehmen, ansonsten drohen Kontrollen und Anordnungen. Eine Ausnahme bilden Schottergärten, die schon länger existieren als die bestehende Regelung in der Landesbauordnung (§ 9 Absatz 1 Satz 1) seit Mitte der 1990er-Jahre. Auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen haben Kommunen bereits begonnen, Schottergärten im Rahmen von Bebauungsplänen zu verbieten.
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