Steuer-Bonus: Gartenpflege und Gartenmodernisierung
Seit dem 1. Januar 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 600 €. Das betrifft auch die Gartenpflege z.B. durch einen Landschaftsgärtner, von dessen Lohnkosten 20 % in der Steuererklärung angerechnet werden können.