Verpackungen wiederverwerten: Rohstoffe und Entsorgungskosten sparen
Seit dem 1. 1. 2009 gilt in Deutschland die
5. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung.
Sie beinhaltet schärfere Regelungen für die Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen. Handel und Industrie müssen alle Verkaufsverpackungen
bei einem dualen System anmelden, das Entsorgung und Wiederverwertung im Rohstoffkreislauf
übernimmt.
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Bisher war das System lückenhaft.
Für den Verbraucher ändert sich nichts.
Die Verwertungsquote für Verpackungsstahl ist 2007 auf 91 % gestiegen. Bei Weißblech-Verpackungen
lag der Verwertungsanteil bei knapp 93 % – vorgeschrieben sind 70 %. Europäische Getränkedosen
bestehen inzwischen aus über 50 % Recyclingmaterial.
Anna Kwiatkowski, Eichberg
Anna Kwiatkowski, Eichberg
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