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Verpackungen wiederverwerten: Rohstoffe und Entsorgungskosten sparen

Seit dem 1. 1. 2009 gilt in Deutschland die 5. Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung. Sie beinhaltet schärfere Regelungen für die Wiederverwertung von Verkaufsverpackungen. Handel und Industrie müssen alle Verkaufsverpackungen bei einem dualen System anmelden, das Entsorgung und Wiederverwertung im Rohstoffkreislauf übernimmt.
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Bisher war das System lückenhaft. Für den Verbraucher ändert sich nichts. Die Verwertungsquote für Verpackungsstahl ist 2007 auf 91 % gestiegen. Bei Weißblech-Verpackungen lag der Verwertungsanteil bei knapp 93 % – vorgeschrieben sind 70 %. Europäische Getränkedosen bestehen inzwischen aus über 50 % Recyclingmaterial.
Anna Kwiatkowski, Eichberg
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