Steuer-Bonus: Gartenpflege und Gartenmodernisierung
Seit dem 1. Januar 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung
haushaltsnaher Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 600 €. Das betrifft
auch die Gartenpflege z.B. durch einen Landschaftsgärtner, von dessen Lohnkosten 20 % in der Steuererklärung angerechnet werden können.
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Seit dem 1. Januar 2006 gibt es zudem
die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von handwerklichen Tätigkeiten
im Gartenbereich. So können die Lohnkosten z.B. für die Erhaltung, Modernisierung und Renovierung von Garten- und Wegebereichen ebenfalls mit einem Steuer-Bonus von 20 %, maximal
3000 €, zum Ansatz kommen. Zu beachten ist, dass diese Steuerermäßigungen
nur im Jahr der Zahlung in Anspruch
genommen werden können. Dazu
müssen in den Rechnungen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und die Lohnkosten
getrennt ausgewiesen sein, die Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen
werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Edgar Gugenhan, Stuttgart
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