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Steuer-Bonus: Gartenpflege und Gartenmodernisierung

Seit dem 1. Januar 2003 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 600 €. Das betrifft auch die Gartenpflege z.B. durch einen Landschaftsgärtner, von dessen Lohnkosten 20 % in der Steuererklärung angerechnet werden können.
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Seit dem 1. Januar 2006 gibt es zudem die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung von handwerklichen Tätigkeiten im Gartenbereich. So können die Lohnkosten z.B. für die Erhaltung, Modernisierung und Renovierung von Garten- und Wegebereichen ebenfalls mit einem Steuer-Bonus von 20 %, maximal 3000 €, zum Ansatz kommen. Zu beachten ist, dass diese Steuerermäßigungen nur im Jahr der Zahlung in Anspruch genommen werden können. Dazu müssen in den Rechnungen die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Lohnkosten getrennt ausgewiesen sein, die Rechnungsbeträge müssen von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Edgar Gugenhan, Stuttgart
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