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Frostschadenhilfe

Der baden-württembergische Landtag hat 7 Mill. EUR für die Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bereit gestellt, die Anfang Mai durch Spätfröste schwer geschädigt wurden.
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Im Erwerbsobstbau sind vor allem die Landkreise Main-Tauber, Hohenlohe, Heilbronn, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall und Rems-Murr betroffen. Ab Anfang September können Betriebe mit mindestens 30 % Ertragsausfall Hilfsleistun- gen beantragen. Die Mindestauszahlung soll bei 3000 EUR, die Obergrenze bei 50.000 EUR liegen.
MLR
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