Stoffbesitzerbrennen Lohnbrennereien
Wer selbstgewonnenes Obst besitzt, darf es in einer Brennerei auf eigene Rechnung zu Obstbränden verarbeiten lassen, er ist ein sogenannter Stoffbesitzer. Als selbstgewonnen gelten Obstrohstoffe, die vom Stoffbesitzer als Eigentümer, Nießbraucher oder Pächter geerntet worden sind.

























