Weder Schrebergarten noch Datscha
Freizeitnutzung nicht erwünscht
Gerade junge Familien, die zum ersten Mal eine Streuobstwiese übernehmen, hoffen auf Bewegungsraum für die Kinder. Sie freuen sich über die Möglichkeiten zur Freizeitnutzung. Die aber sind von Rechts wegen begrenzt.
- Veröffentlicht am

Eine Streuobstwiese ist als Streuobstwiese zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, einen Zier-, Spiel- oder Sportrasen anzulegen sowie Sträucher, Hecken oder gar Ziergehölze und Stauden zu pflanzen. Hecken, Zäune oder Mauern sind auf der Streuobstwiese generell verboten. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regelungen, die es z. B. verbieten, fremdländische Gehölze zu pflanzen. Die bestehende Vegetation soll erhalten bleiben, es darf zu keiner Nutzungsänderung kommen. Dies bedeutet ganz klar, dass Gemüsebeete und erst recht Foliengewächshäuser verboten sind. Gleiches gilt für Hühnergehege und Hasenställe. Das Nachbarrecht regelt zudem, welche Abstände z. B. bei der Pflanzung zu Wegen und Nachbarn einzuhalten sind. Was nun aber an Bauten...
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- In jeder Ausgabe mit praxisnahe Informationen
- Alle Ausgaben bequem nach Hause geliefert
0,- EUR / 2 Monate
danach 62,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
- 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
- Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
0,- EUR / 2 Monate
danach 43,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
document.getElementById('modal-subscriber-benefits-title').focus()); }" @keydown.escape.window="SubscriberBenefitsGsm = false" x-transition:enter="transition ease-out duration-200" x-transition:enter-start="transform opacity-0" x-transition:enter-end="transform opacity-100" x-transition:leave="transition ease-in duration-200" x-transition:leave-start="transform opacity-100" x-transition:leave-end="transform opacity-0" class="top-0 left-0 flex items-center justify-center w-full h-full z-[110] fixed p-4" x-cloak style="display: none;">
Noch Tage in 2025!
Abo-Vorteil
Dialog geöffnet
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Obst & Garten erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Obst & Garten-Abo

