Weder Schrebergarten noch Datscha
Freizeitnutzung nicht erwünscht
Gerade junge Familien, die zum ersten Mal eine Streuobstwiese übernehmen, hoffen auf Bewegungsraum für die Kinder. Sie freuen sich über die Möglichkeiten zur Freizeitnutzung. Die aber sind von Rechts wegen begrenzt.
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Eine Streuobstwiese ist als Streuobstwiese zu nutzen. Es ist nicht erlaubt, einen Zier-, Spiel- oder Sportrasen anzulegen sowie Sträucher, Hecken oder gar Ziergehölze und Stauden zu pflanzen. Hecken, Zäune oder Mauern sind auf der Streuobstwiese generell verboten. Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Regelungen, die es z. B. verbieten, fremdländische Gehölze zu pflanzen. Die bestehende Vegetation soll erhalten bleiben, es darf zu keiner Nutzungsänderung kommen. Dies bedeutet ganz klar, dass Gemüsebeete und erst recht Foliengewächshäuser verboten sind. Gleiches gilt für Hühnergehege und Hasenställe. Das Nachbarrecht regelt zudem, welche Abstände z. B. bei der Pflanzung zu Wegen und Nachbarn einzuhalten sind. Was nun aber an Bauten...
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