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Stoffbesitzerbrennen

Lohnbrennereien

Wer selbstgewonnenes Obst besitzt, darf es in einer Brennerei auf eigene Rechnung zu Obstbränden verarbeiten lassen, er ist ein sogenannter Stoffbesitzer. Als selbstgewonnen gelten Obstrohstoffe, die vom Stoffbesitzer als Eigentümer, Nießbraucher oder Pächter geerntet worden sind.

Veröffentlicht am
Springob
Er darf auf diese Weise bis zu 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr erzeugen und muss für diese nur den verringerten Alkoholsteuersatz von 10,22 € anstelle von 13,03 € pro Liter reinem Alkohol abführen. Seit dem Fall des Branntweinmonopols im Jahr 2018 ist das Stoffbesitzerbrennen bundesweit erlaubt. Vorher hat es das nur in Süddeutschland gegeben. Doch wo ist eine Brennerei in der Nähe, die Obst annimmt und daraus Obstbrand herstellt? Dazu hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) eine bundesweite Liste mit Lohnbrennereien auf www.streuobst.de online gestellt. Interessierte Brennereien können sich kostenlos in diese Liste eintragen lassen. Dieser Service nützt dem (Streu-)Obst, den Obstbesitzern und er nützt den beteiligten Brennereien. Die...
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