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Für Obstwiesenbewirtschafter

Schutzstatus erwünscht

Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe geht es u. a. darum, sich über Rechte und Pflichten bei der Obstwiesenbewirtschaftung zu informieren. Wer sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzt, kommt relativ schnell zu dem Schluss, dass es eigentlich heißen müsste Pflichten und Rechte.

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Wann wird endlich verstanden, dass man allein durch Verbote und Verordnungen unsere Obstwiesen nicht retten kann. Gut 60 % der Flächen sind in privater Hand und in dieser Gruppe häufig sogenannte Nebenerwerbslandwirte aktiv. So wird z. B. aufgrund des generellen Pflanzenschutzverbots in Naturschutzgebieten das gesamte Steinobst, insbesondere der Tafelkirschenanbau, bald aus dem Streuobst verschwunden sein.

Andererseits haben wir auch im Steinobst die wichtige Thematik der Erhaltung alter Sorten, die allerdings derzeit zu wenig Aufmerksamkeit genießt. Ausnahmeregelungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel kommen nur in Betracht, wenn die Anwendung für den Erhalt des Schutzgebietes unerlässlich ist oder wenn ein Härtefall vorliegt. Härtefälle greifen im Nebenerwerb nicht. Bleibt also nur die Unerlässlichkeit, die man bislang allerdings nur im Weinbau und unverständlicherweise nicht im (Streu)Obstbau sieht.

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