Schutzstatus erwünscht
Liebe Leserinnen und Leser, in dieser Ausgabe geht es u. a. darum, sich über Rechte und Pflichten bei der Obstwiesenbewirtschaftung zu informieren. Wer sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzt, kommt relativ schnell zu dem Schluss, dass es eigentlich heißen müsste Pflichten und Rechte.
- Veröffentlicht am
Wann wird endlich verstanden, dass man allein durch Verbote und Verordnungen unsere Obstwiesen nicht retten kann. Gut 60 % der Flächen sind in privater Hand und in dieser Gruppe häufig sogenannte Nebenerwerbslandwirte aktiv. So wird z. B. aufgrund des generellen Pflanzenschutzverbots in Naturschutzgebieten das gesamte Steinobst, insbesondere der Tafelkirschenanbau, bald aus dem Streuobst verschwunden sein.
Andererseits haben wir auch im Steinobst die wichtige Thematik der Erhaltung alter Sorten, die allerdings derzeit zu wenig Aufmerksamkeit genießt. Ausnahmeregelungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel kommen nur in Betracht, wenn die Anwendung für den Erhalt des Schutzgebietes unerlässlich ist oder wenn ein Härtefall vorliegt. Härtefälle greifen im Nebenerwerb nicht. Bleibt also nur die Unerlässlichkeit, die man bislang allerdings nur im Weinbau und unverständlicherweise nicht im (Streu)Obstbau sieht.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Obst & Garten erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Obst & Garten-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.