Pflanzenschutz
Haus- und Kleingarten
Ab den ersten Boden- und leichten Luftfrösten sollte auch die Ernte der spät reifenden Lagersorten abgeschlossen sein. Früchte, die einmal Frosttemperaturen ausgesetzt waren, dürfen nicht mehr eingelagert werden. Auch an unsichtbaren Verletzungen der Schale treten kurz nach der Einlagerung verstärkt pilzliche Fruchtfäulen auf.
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Abgestorbene oder beschädigte Äste bzw. Astpartien sind vor dem Blattfall noch leicht zu erkennen und sollten entfernt werden. Von überdauernden Krankheiten oder Schädlingen befallene, große Schnittholzstücke nicht in der Nähe belassen, sondern z.B. über den kommunalen Häckselplatz entsorgen oder so zerkleinern (schreddern), dass sie sich über Winter abbauen können. Werden die im Folgenden beschriebenen, vorbeugenden Pflanzenschutzmaßnahmen berücksichtigt, lassen sich viele Schaderreger so weit regulieren, dass im Folgejahr der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert oder ganz eingespart werden kann. Kleiner Frostspanner Ab Anfang November beginnen die flugunfähigen Weibchen des Kleinschmetterlings (Bild oben) mit der Eiablage,...