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KW 12 Ziergehölze

Fällen und Roden

Bäume und Sträucher in der freien Landschaft dürfen nach dem Naturschutzgesetz ab dem 1. März nicht mehr gerodet oder auf den Stock gesetzt werden. Der nächste Termin zum Fällen und Roden fällt erst wieder in den Oktober. Pflegeschnitte dürfen aber nach wie vor durchgeführt werden. In vielen Städten und Gemeinden bestehen Baumschutzsatzungen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig für den Herbst bei dem für Sie zuständigen Umwelt- oder Grünflächenamt darüber, welche Gehölze geschützt sind und welche Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen.
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