Allgemeines
Mit dem Auftreten erster Boden- und leichter Luftfröste sollte auch die Ernte später Lagersorten abgeschlossen sein. Früchte, die Frosttemperaturen ausgesetzt waren, sind nicht mehr für die Lagerung geeignet, da unsichtbare Verletzungen der Schale zu verstärktem Auftreten von pilzlichen Fruchtfäulen führen. Kranke oder beschädigte Äste bzw. Astpartien können vor dem Blattfall noch abgesägt bzw. ausgeschnitten werden, das kranke Schnittholz aus der Anlage entfernen. Mit den unten beschriebenen vorbeugenden Pflanzenschutzmaßnahmen lassen sich viele Schaderreger so weit regulieren, dass im Folgejahr auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weitgehend verzichtet werden kann.
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