Kernobst | Stein- und Beerenobst
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Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte" in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind je nach Abdrift-Minderungsklasse unterschiedliche Abstände zu den Oberflächengewässern einzuhalten, in denen kein Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden darf. Wo noch nicht geschehen, sollte nun die Zeit zur Umrüstung der Geräte genutzt werden. Hinweise zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln finden Sie in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2018 – Erwerbsobstbau", online unter...
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