KW 27
Pflanzenschutz
Citrusbockkäfer gefährdet heimische Bäume
Fächerahorne werden unter Umständen von dem aus Asien eingeschleppte Citrusbockkäfer, Anoplophora chinensis, befallen
Der gefährliche Schädling befällt in seiner Heimat vor allem Zitrusbäume, aber auch Laubbäume und kann in Europa Bäumen wie Ahorn, Buche, Weide, Birke, Platane oder Rosskastanie gefährlich werden.
Zu erkennen ist ein Befall mit dem Citrusbockkäfer an Bohrspänen oder etwa 1,5 cm großen Ausbohrlöchern in der Nähe der Wurzeln, die der 3,7 cm große Käfer in den Stamm bohrt. Wer in den vergangenen Monaten junge Pflanzen gekauft hat, sollte diese mehrfach wöchentlich kontrollieren. Falls Bohrlöcher oder Käfer gefunden werden, muss die Pflanze sofort in einen stabilen Müllsack gepackt werden, um ein weiteres Ausbreiten des Käfers zu verhindern. Achtung: Dieser Schädling ist meldepflichtig. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Landwirtschaftsämter in den Landkreisen.
Der Käfer ist schwarz mit weißen Flecken und hat auffällig lange Fühler. Der Hauptflug beginnt in Deutschland Ende Juni. Er steht seit vielen Jahren auf der Liste der Quarantäne-Schadorganismen, deren Einschleppung in die Europäische Gemeinschaft verboten ist und deren Ausbreitung verhindert werden muss.
Zu erkennen ist ein Befall mit dem Citrusbockkäfer an Bohrspänen oder etwa 1,5 cm großen Ausbohrlöchern in der Nähe der Wurzeln, die der 3,7 cm große Käfer in den Stamm bohrt. Wer in den vergangenen Monaten junge Pflanzen gekauft hat, sollte diese mehrfach wöchentlich kontrollieren. Falls Bohrlöcher oder Käfer gefunden werden, muss die Pflanze sofort in einen stabilen Müllsack gepackt werden, um ein weiteres Ausbreiten des Käfers zu verhindern. Achtung: Dieser Schädling ist meldepflichtig. Wenden Sie sich hierzu an die zuständigen Landwirtschaftsämter in den Landkreisen.
Der Käfer ist schwarz mit weißen Flecken und hat auffällig lange Fühler. Der Hauptflug beginnt in Deutschland Ende Juni. Er steht seit vielen Jahren auf der Liste der Quarantäne-Schadorganismen, deren Einschleppung in die Europäische Gemeinschaft verboten ist und deren Ausbreitung verhindert werden muss.
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