Lecithin bekämpft Pilzkrankheiten
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Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die ausschließlich aus Grundstoffen bestehen, keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe müssen dennoch einige Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht bedenklich sein, keine Störungen des Hormonsystems und keine neuro- oder immuntoxische Wirkung auslösen. Nur Stoffe, die die Kriterien eines Lebensmittels erfüllen, können als Grundstoff zugelassen werden.
Grundstoffe zeichnen sich durch eine gute Wirksamkeit gegen verschiedene Erkrankungen an Kulturpflanzen aus. Die Stoffe werden auf Grundlage eines Beurteilungsberichts genehmigt, in dem die zulässigen Anwendungen beschrieben werden. Grundstoffe werden immer für bestimmte Kulturen, Zeiträume und Anbauorte genehmigt, also zum Beispiel für Freiland, Gewächshaus oder Innenräume. Dafür wird die Genehmigung unbefristet erteilt.
Anwendung von Lecithin
Lecithin wird vorwiegend aus Sojabohnen hergestellt und in der Lebensmittel- sowie der Kosmetikindustrie als Emulgator eingesetzt. Es verbessert die Mischbarkeit fett- und wasserlöslicher Substanzen. Lecithin besitzt aber auch eine natürliche fungizide Wirkung, denn es hemmt das Keimen von Sporen verschiedener Blattpilze, indem es einen Film auf der gespritzen Oberfläche bildet. In der Folge können die Pilzsporen das unter dem Film liegende Gewebe nicht durchdringen. Um diesen Schutz zu erhalten, sollte das Lecithin regelmäßig gesprtzt werden – insbesondere nach Niederschlägen.
Lecithin lässt sich sowohl vorbeugend als auch bei einem akuten Befall mit z.B. Mehltau, Kraut- bzw. Braunfäule oder Kräuselkrankheit einsetzen, da es ein Übergreifen des Pilzmycels auf noch gesunde Blätter reduziert. Lecithin ist ungiftig, leicht biologisch abbaubar und nicht bienengefährlich.
Lecithin wird im Handel als anwendungsfertiges Spray oder auch als Konzentrat angeboten. Das Konzentrat wird für die Anwendung im Privatbereich je nach zu behandelnder Pflanze in kaltes Wasser eingerührt und auf diese Weise verdünnt. Die Verdünnungsquoten reichen dabei von 75g Lecithin auf 100l Wasser für die Behandlung von Apfel- und Pfirsich-Blütenknospen bis zu 200g auf 100l Wasser gegen Stachelbeermehltau.
Zugelassen ist Lecithin für die Behandlung vieler Pflanzen, z.B. für Salat Gurken, Tomaten, Weinreben, Kern-, Stein- und Beerenobst sowie Zierpflanzen wie Rosen. Wichtig: Bis zur Ernte müssen bestimmte Wartezeiten eingehalten werden.
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