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Geschützte geografische Angabe

Birnenbrand

Veröffentlicht am
Natia Dat/Shutterstock.com
Im April 2019 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch nach der früheren Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 einen Antrag auf Eintragung der Bezeichnung „Hohenloher Birnenbrand/Hohenloher Birnenwasser" als neue geografische Angabe gestellt. Nach einer intensiven Prüfung der Produktspezifikation hat die EU-Kommission das weltweite Einspruchsverfahren mit der Veröffentlichung der „Wichtigsten Spezifikationen der technischen Unterlage" im EU-Amtsblatt vom 18. Februar eingeleitet. Sofern innerhalb von drei Monaten keine Einsprüche bei der EU-Kommission eingehen, dürfte diese Bezeichnung als neue geografische Angabe in das EU-Register eAmbrosia eingetragen werden.
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