ZUM THEMA
Geschütztes Biotop Streuobst
Seit Veröffentlichung der Krefeld-Studie, die den massiven Verlust an Insekten in Deutschland belegt hat, ist das Thema Artenschutz in der Mitte der Bevölkerung angekommen. Im Zuge dessen wurde in Bayern das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ auf den Weg gebracht, wofür unglaubliche 1,75 Mio. Bürger (= 18,4 %) in den Rathäusern unterschrieben haben. Es ging um zahlreiche Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz, die im Wesentlichen die Landwirtschaft betreffen. Das hat die Bayerische Staatsregierung kalt erwischt: Sie sah sich gezwungen, die vorgesehenen Änderungen 1:1 zu übernehmen und die Härten für die Bauern mit einem Ergänzungsgesetz abzumildern, das Anfang Mai in den Landtag eingebracht wurde.
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Besondere Aufregung gab es dadurch, dass das Volksbegehren vorsieht, „extensiv genutzte Obstbaumwiesen und -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 m² (Streuobstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 m vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind", als geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG auszuweisen. Die Bilder von gerodeten Obstbäumen in der Fränkischen Schweiz und andernorts gingen durch die Medien; einige Bauern haben die Säge angesetzt, weil sie befürchteten, dies bald nicht mehr zu dürfen und der Umfang der Bewirtschaftungs-Einschränkungen unabsehbar war (zum Volksbegehren in BW siehe Editorial S. 3). Die Bayerische Staatsregierung hat die Problematik erkannt und die...
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