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Coronahilfen

Hilfe für Vereine

Durch intensive Gespräche mit Verantwortlichen der Politik und Entscheidern der Landesregierung konnte der LOGL bewirken, dass nun auch Obst- und Gartenbauvereine Coronahilfen in Anspruch nehmen können. Es ist dabei zu beachten, dass nur in finanzielle Not geratene, gemeinnützige Vereine in Baden-Württemberg diese Hilfen beantragen können.
Veröffentlicht am
 Auch Obst- und Gartenbauvereine können nun Coronahilfen beantragen.
Auch Obst- und Gartenbauvereine können nun Coronahilfen beantragen. NICO ROLLER
Den damit verbundenen bürokratischen Aufwand hätte der LOGL gerne vermieden, er ist aber durch eine Verwaltungsvorschrift vorgegeben. Sie regelt die Umsetzung. Der LOGL als Dachverband sammelt die Einzelunterlagen laut Vorschrift bis zum 30. April 2021 und gibt die Anträge mit Aussicht auf Unterstützung gesammelt an das Ministerium weiter. Alle Informationen und das benötigte Originalformular zur Beantragung der Corona-Vereinshilfen finden Mitglieder auf der LOGL-Homepage ( www.logl-bw.de ).
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