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Qualifizierungslehrgänge Gut zu wissen: Der Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg (LOGL) ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich anerkannt worden. Daher haben nun alle Teilnehmer an Ausbildungsprogrammen des LOGL die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für die Zeit des Qualifizierungskurses zu beantragen. Das Bestätigungsschreiben zur Vorlage beim Arbeitgeber kann unter www.logl-bw.de heruntergeladen werden. Der Anspruch auf Bildungszeit beträgt bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres bei Vollzeitbeschäftigung. Erdbeertag in Bruchsal Auf der von der Obstanbauberatung der Landwirtschaftsverwaltung Baden Württemberg...
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