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Bio-Verordnung ab 2024

Wie beziehe ich Bio-Pflanzgut?

Ab Januar 2024 gelten neue Regelungen in der EU-Bio-Verordnung. Das betrifft auch ökologisch zertifizierte Streuobstbetriebe. Der Hochstamm Deutschland e.V. hat einen Leitfaden zu den häufigsten Fragen erstellt.
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"Uns erreichten viele Fragen dazu, wie die Vorgaben auf der Streuobstwiese anzuwenden sind", so Hochstamm Deutschland e.V.: Wann muss ich wo Bio-Pflanzgut beziehen? Wie dokumentiere ich die Bestellung? Der Verein hat beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe nachgefragt. Alle Antworten auf die drängendsten Fragen veröffentlichte er nun in einem Kompendium, das Sie HIER finden.

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