Gut gedacht ist nicht immer gut gemacht
Liebe Leser, leider passt das Thema Bewässerung von Streuobstwiesen in diesem Heft auf den Punkt. Wir haben wieder mit Trockenheit in Garten und Obstwiese zu kämpfen – dagegen hilft auch das regenreiche Frühjahr nicht.
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Obstwiesen zu bewirtschaften wird so aus vielerlei Gründen immer beschwerlicher. Umso verwunderlicher ist es, dass neue Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) ausgerechnet Bewirtschafter von Streuobstwiesen zusätzlich belasten können. GAP (Gemeinsame AgrarPolitik)-Antragsteller dürfen Streuobstflächen ohne Wiesennutzung – also nicht für z. B. Beweidung oder Futterbergung genutztes Grünland unter den Bäumen, das gemulcht wird – vom 1. April bis zum 15. August nicht mähen oder mulchen.
Der Klimawandel ist in aller Munde und der dadurch frühere Erntebeginn ebenfalls. So wird bereits Mitte August Obst aufgelesen, welches man im hohen Gras nicht finden kann. Ich begrüße, dass durch verschiedene Fördermöglichkeiten die ökologische Wertigkeit der Streuobstwiesen mit gefördert werden soll. Wenn dabei aber die wichtige „obstbauliche" Komponente in Obstwiesen übersehen wird, handelt es sich um handwerkliche Fehler, die korrigiert werden müssen.
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