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Gemeinsam ans „Ausmisteln" gehen

In Obstwiesen, vor allem in ungepflegten Altbeständen, wird der Halbschmarotzer zunehmend zum Problem. Über Jahre hat man den Mistelbefall zunächst unterschätzt und war der Meinung, dass die Mistel unter Naturschutz stünde. Heimische Misteln sind allerdings nicht besonders geschützt. Im Rahmen von Schnittmaßnahmen in Streuobstwiesen können und sollten diese daher grundsätzlich entfernt werden.

Veröffentlicht am
 „Ausmisteln" in Mössingen. Der OGV und Mitstreiter bei der Arbeit
„Ausmisteln" in Mössingen. Der OGV und Mitstreiter bei der Arbeit Hans G. Wener
Die Laubholzmistel ist zweihäusig, es gibt also rein weibliche und rein männliche Pflanzen. Das bedeutet, dass die beerentragenden Exemplare immer weiblich sind. Um die Ausbreitung deutlich einzudämmen, sollten befallene Obstbäume durch gezielte Schnittmaßnahmen von den Misteln befreit werden. Diese Maßnahmen machen aber langfristig nur Sinn, wenn der Obstwiesen(alt)bestand regelmäßig fachgerecht geschnitten wird. Führt man die Baumpflege regelmäßig durch, kann verhindert werden, dass Früchte (Beeren) entstehen und so eine Samenausbreitung stattfindet. Vögel sind die Verbreiter der Samen, die durch ihre Klebrigkeit an den Schnäbeln der Vögel anhaften. Diese streifen die Samen dann wieder an den Zweigen der zukünftigen Wirtsbäume ab oder...
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