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Immaterielles Kulturerbe

Streuobstanbau

Veröffentlicht am
Fahlenbock
Im März hat die Kulturministerkonferenz den Streuobstanbau als Immaterielles Kulturerbe bestätigt. Der Streuobstanbau steht jetzt offiziell im bundeswei-ten Verzeichnis des Im-materiellen Kulturerbes in Deutschland.
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