Allgemeines
Mit dem Auftreten erster Boden- und leichter Luftfröste sollte bis Monatsende auch die Ernte von späten Lagersorten abgeschlossen sein. Früchte, die Frost ausgesetzt waren, sind nicht mehr zur Einlagerung geeignet. Es entstehen unsichtbare Verletzungen der Schale, die zu verstärktem Auftreten von pilzlichen Fruchtfäulen führen. Kranke oder beschädigte Äste bzw. Astpartien können vor dem Blattfall noch gut erkannt und abgesägt bzw. ausgeschnitten werden. Zur Vermeidung von Krankheits- oder Schädlingsübertragung Schnittholz aus der Anlage entfernen. Mit den nachfolgend beschriebenen, vorbeugenden Pflanzenschutzmaßnahmen können im Haus- und Kleingarten viele Schaderreger so weit reguliert werden, dass im Folgejahr auf direkte Maßnahmen mit z.B. chemischen Mitteln weitestgehend verzichtet werden kann.
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