Stein- und Beerenobst
DZum Abbrennen von Stock- und Wurzelausschlägen bei Steinobst sind Beloukha und Finalsan über Art. 53 zeitlich begrenzt zugelassen worden. Die Nebenwirkung auf junge zweikeimblättrige Unkräuter ist gut, bei vorhandenen Gräsern besteht eine Wirkungslücke. Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege wurde im Strauchbeerenobst und bei Holunder Karate Zeon nach Art. 53 zugelassen. Exirel wurde im Steinobst und johannisbeerartigen Beerenobst gegen die KEF nach Art. 53 zugelassen. Details sind den amtlichen Warndiensten zu entnehmen.
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