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Erwerbsobstbau

Stein- und Beerenobst

DZum Abbrennen von Stock- und Wurzelausschlägen bei Steinobst sind Beloukha und Finalsan über Art. 53 zeitlich begrenzt zugelassen worden. Die Nebenwirkung auf junge zweikeimblättrige Unkräuter ist gut, bei vorhandenen Gräsern besteht eine Wirkungslücke. Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege wurde im Strauchbeerenobst und bei Holunder Karate Zeon nach Art. 53 zugelassen. Exirel wurde im Steinobst und johannisbeerartigen Beerenobst gegen die KEF nach Art. 53 zugelassen. Details sind den amtlichen Warndiensten zu entnehmen.

Veröffentlicht am
Fruchtmonilia an Zwetschgen
Fruchtmonilia an ZwetschgenBernhart
In den Sommermonaten kommt es häufig zu Ernteeinbußen durch Sonnenbrand oder Hagelschlag. Zur Verringerung von Sonnenbrandschäden hat sich das Überkronenberegnen im Intervall bewährt. Gibt es keine Möglichkeit zur Beregnung, ist das Abdecken der Kulturen mit Hagel- oder Schattiernetzen eine Alternative mit gleichzeitigem Schutz vor Hagel und Sonnenbrand. Stein- und Beerenobst An Frühkirschen ohne Insektizideinsatz kam es dieses Jahr wieder zu deutlichem Befall durch die Kirschessigfliege. Die Reife der Kirschen schreitet in vielen Regionen trotz guten Fruchtansatzes witterungsbedingt schnell voran. Bei Spätkirschen mit Ernte im Juli steigt bei wechselhafter Witterung unter 30 °C zunehmend die Gefahr für Vermadung. Gleichzeitig sind die...
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