Baumschulen in Baden-Württemberg
Autochthone Gehölze
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in Außenbereichen dürfen ab 1. März 2020 bundesweit nur noch autochthone (= gebietsheimische) Gehölze angepflanzt werden, die sich in einem zusammenhängenden Naturraum entwickelt haben und deshalb an die vorgefundenen Umgebungen anpassen können. Um über das Thema zu informieren, hat die Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg (EZG-BW) eine Broschüre erstellt, in der die in Süddeutschland betroffenen Flächen in einer besonderen Karte dargestellt sind. Bezug: EZG w.V., Neue Weinsteige 160, 70180 Stuttgart, www.ezg-bw.de
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