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Obst und Gemüse: Stark vereinfachte Vermarktungsnormen

Die EU-Kommission hat im November 2008 die Liste der Obst- und Gemüsearten, für die produktspezifische Vermarktungsnormen vorgeschrieben sind, um 26 auf 10 reduziert.
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Nach Wegfall der Verwaltungsnormen
dürfen Gurken wieder krumm sein
Nach Wegfall der Verwaltungsnormen dürfen Gurken wieder krumm seinBuchter
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Gestrichen wurden u.a. die Normen für Gurken, Spargel, Zwiebeln, Blumenkohl, Aprikosen und Pflaumen. Damit fällt künftig auch die in den Medien viel zitierte „Bestimmung zur Gurkenkrümmung“ weg, nach der eine Gurke bei Einstufung in Klasse I eine maximale Krümmung von 10 mm auf 10 cm Länge aufweisen durfte. Die noch verbleibenden produktspezifischen Normen für Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Tafeltrauben und Tomaten sollen in absehbarer Zeit ebenfalls nochmals auf den Prüfstand. Im Gegenzug wurde eine für alle Obst- und Gemüsearten geltende einfache allgemeine Vermarktungsnorm eingeführt, die zwar noch Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Kennzeichnung vorschreibt, jedoch nicht mehr die Einteilung der Erzeugnisse in Güteklassen. Eine weitergehende qualitative Differenzierung und die Auslobung besonderer Qualitäten, beispielsweise im Premiumbereich, ist zwar weiterhin möglich, jedoch freiwillig und ist damit ausschließlich Sache der Wirtschaft.
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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