Obst und Gemüse: Stark vereinfachte Vermarktungsnormen
Die EU-Kommission hat im November
2008 die Liste der Obst- und Gemüsearten, für die produktspezifische Vermarktungsnormen vorgeschrieben sind, um 26 auf 10 reduziert.
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Gestrichen wurden u.a. die Normen für Gurken, Spargel, Zwiebeln, Blumenkohl, Aprikosen
und Pflaumen. Damit fällt künftig auch die in den Medien viel zitierte „Bestimmung
zur Gurkenkrümmung“ weg, nach der eine Gurke bei Einstufung in Klasse I eine maximale Krümmung von 10 mm auf 10 cm Länge aufweisen durfte.
Die noch verbleibenden produktspezifischen
Normen für Äpfel, Zitrusfrüchte,
Kiwis, Salate, Pfirsiche und Nektarinen,
Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika,
Tafeltrauben und Tomaten sollen in absehbarer Zeit ebenfalls nochmals auf den Prüfstand.
Im Gegenzug wurde eine für alle Obst- und Gemüsearten geltende einfache allgemeine
Vermarktungsnorm eingeführt, die zwar noch Mindestanforderungen bezüglich Qualität und Kennzeichnung vorschreibt, jedoch nicht mehr die Einteilung
der Erzeugnisse in Güteklassen. Eine weitergehende qualitative Differenzierung
und die Auslobung besonderer
Qualitäten, beispielsweise im Premiumbereich,
ist zwar weiterhin möglich, jedoch freiwillig und ist damit ausschließlich
Sache der Wirtschaft.
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
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