Vielfalt der Arten erhalten
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„Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Menschheitsaufgabe, die wir angehen müssen. Die neue Landesregierung ist sich dieser enormen Verantwortung bewusst. Der Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode greift dies mit seinen konsequenten Zielen auf“, sagte Umweltministerin Thekla Walker heute (21.05.) in Stuttgart. „Unser Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt, das in dieser Weise bundesweit einmalig ist, ist hierfür ein entschlossenes Instrument, um dem Rückgang der Arten entschieden entgegenzuwirken. Somit erhalten wir auch unsere Lebensgrundlage.“
Sonderprogramm stärkt biologische Vielfalt in Baden-Württemberg
Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt unterstreicht die Landesregierung ihren politischen Willen, sich für die Erhaltung der Artenvielfalt in Baden-Württemberg einzusetzen. Im Rahmen dieses Programms konnten seit 2018 mehr als 2300 Projekte initiiert werden, beispielsweise beim Biotopverbund, bei Moorrenaturierungen oder bei speziellen Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten. „Diesen Einsatz wollen wir auch in der neuen Legislaturperiode fortsetzen und vertiefen. Dabei ist es uns wichtig, dass dies gemeinsam und im Dialog mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren aus Landwirtschaft und Naturschutz erfolgt. Denn um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, müssen alle Teile der Gesellschaft daran mitwirken“, ergänzte Walker.
Ergänzende Informationen:
Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt wird seit dem Jahr 2001 begangen. Er erinnert an den Tag, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 1992 offiziell angenommen wurde. Die Ziele des Übereinkommens sind die Erhaltung der biologischen Vielfalt und eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen. Inzwischen gehören dem verbindlichen Übereinkommen mehr als 190 Vertragsparteien an.
Mehr Informationen zum Sonderprogramm biologische Vielfalt finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/naturschutz/instrumente-des-naturschutzes/foerderung/sonderprogramm/.
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