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Volksbegehren Bienenschutz

Anmerkungen der LVWO Weinsberg zum Volksbegehren

Die Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) hat zum Gesetzesvorhaben des Volksbegehrens Stellung genommen. Darin heißt es: "Die Ziele des Volksbegehrens „Artenschutz –Rettet die Bienen“ sind vom Ansatz her sicherlich richtig, in der vorliegenden Form sind sie aber kontraproduktiv. Das Volksbegehren setzt einseitig nur bei Bauern, Winzern und Obstbauern an."
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Springob
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Diese Akteure haben im Laufe der Jahrhunderte die einmalige kleinstrukturierte Kulturlandschaft Baden-Württembergsgeschaffen. Für den Erhalt dieser Kulturlandschaft sind jedoch diese Akteure unverzichtbar.

Insektenschutz muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (innerstädtische Grünflächen, Privatgärten etc.) wahrgenommen werden. Das gemeinsame Eckpunktepapier der Ministerienfür Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, sowie Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bietet daher mehr Möglichkeiten um den Bienen-und Insektenschutz im Sinne des Volksbegehrensgemeinsam voranzubringen."

So lautet das Fazit der LVWO. Interessant ist aber auch, was die LVWO im Detail zu einzelnen Punkten des Volksbegehrens sagt und womit sie die ablehnende Haltung begründet. Unten finden Sie daher das PDF zum Download.

Stellungnahme LVWO Weinsberg zum Volksbegehren Artenschutz

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