Aus Schulfrucht und Schulmilch wird das neue EU-Schulprogramm
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Das neue Programm soll am Erfolg des bisherigen EU-Schulobst- und -gemüseprogramms in Baden-Württemberg anknüpfen. Am Schulobst und -gemüseprogramm soll deshalb möglichst wenig geändert werden.
Anders ist es bei der Schulmilch: Der attraktive EU-Fördersatz von etwa 75 % wird künftig auch für Milch und Milchprodukte gelten. Allerdings – so schreibt es die EU vor – nur für Milchprodukte ohne Zusatz von Zucker, Kakao, Farb- und Geschmacksstoffen. Förderfähig sind also Milch, Naturjoghurt, Quark und Käse. Die Finanzierung des Restbetrags muss über die Einrichtung bzw. einen Sponsor erfolgen. Die Kinder sollen somit Milch und Milchprodukte - wie bisher schon Obst und Gemüse - kostenlos erhalten.
Wie viele Kinder und Einrichtungen letztendlich am Programm teilnehmen können, hängt ab von der Höhe der EU-Mittel, die auf Baden-Württemberg entfallen.Kernzielgruppe im neuen Programm sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4). Sofern genügend EU-Mittel vorhanden sind, können auch Kindertagesstätten (einschließlich Kindergärten) wieder teilnehmen.
Alle Einrichtungen müssen sich zur Teilnahme - wahlweise für einen oder beide Programmteile - neu anmelden. Die Anmeldung wird zwischen Ostern und Pfingsten 2017 über ein Onlineverfahren erfolgen.
Sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen, sind diese unter www.schulfrucht-bw.de abrufbar.
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