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Neue Baumschnitt-Prämie für Streuobstbäume

Das Land Baden-Württemberg hat eine Streuobstkonzeption erarbeitet. Sie beinhaltet u.a. eine Prämie für den fachgerechten Baumschnitt, um die Pflege von Streuobstwiesen im Land zu fördern.

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Fachgerechter Baumschnitt wird in Baden-Württemberg gefördert
Fachgerechter Baumschnitt wird in Baden-Württemberg gefördertObst und Weinbauverein Keltern-Niebelsbach
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Der fachgerechte Baumschnitt ist ein essentieller Beitrag, um den Lebensraum Streuobstwiese für Tiere, Pflanzen, Erholungssuchende und für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Mit einem fachgerechten Schnitt kann die Lebensdauer der wertvollen Streuobstbestände verlängert werden. Ab sofort sind die Antragsformulare für die neue Fördermaßnahme Baumschnitt unter www.streuobst-bw.info abrufbar.

Die Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein kleines Schnittkonzept vor, das mehrere zusammenhängende Flurstücke, Gemarkungen oder Gemarkungsteile umfasst. Das Schnittkonzept besteht aus einer Flurstückskarte oder einem Luftbild, in dem die beantragte Fläche markiert und die Zahl der Bäume angegeben wird, die insgesamt und aufgeteilt in einen Fünfjahreszeitraum geschnitten werden sollen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Schnittkonzept über 5 Jahre erstreckt. Förderfähig sind typische Streuobstbestände außerhalb von Hausgärten mit großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen Obstbäumen in weitläufigen Abständen. Damit der Aufwand bei Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle der Baumschnitt-Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge von Gruppen, Vereinen, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbänden, Mostereien und Gemeinden vorgesehen.

Die zuständigen Regierungspräsidien nehmen die Anträge bis zum 15. Mai 2015 entgegen. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung und eventueller Priorisierung der Anträge. Ab Winter 2015/2016 können die ersten Schnittmaßnahmen gefördert werden. Das Land fördert den Schnitt mit 15 Euro pro Streuobstbaum. Die Baumschnittprämie kann zweimal innerhalb von 5 Jahren ausgezahlt werden. Das Land hat bei der EU außerdem für interessierte Gemeinden die Möglichkeit beantragt, diesen Fördersatz um bis zu 10 Euro je Baum zu erhöhen. Die Zustimmung der EU dazu steht noch aus.

Weitere Informationen zur neuen Baumschnitt-Förderung erhalten Sie unter www.streuobst-bw.info > Förderung > Förderung Baumschnitt oder 0711/126-2185. Das Antragsformular ist hier abrufbar: www.streuobst-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Foerderung/Foerderung+Baumschnitt

Die „Streuobstkonzeption Baden-Württemberg – Aktiv für Reichtum und Vielfalt unserer Streuobstlandschaften“ kann unter
www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/publikationen/Streuobstkonzeption.pdf 
heruntergeladen und über den Broschürenservice des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de > Unser Service > Broschüren bestellt werden.

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