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Gartenabfälle

Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten nach Aussage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden.
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Die Verrottung der Pflanzen sorgt für einen verstärkten Nährstoffeintrag in die Natur, wodurch die Zusammensetzung der Böden empfindlich gestört wird. Pflanzen, die auf nährstoffarmen Böden zurechtkommen, werden durch nährstoffliebende Arten wie Brennnesseln oder Brombeersträucher verdrängt. Mit der illegalen Entsorgung können zudem gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht werden, die die Lebensgemeinschaften im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen.
BfN
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