Lebensmittel-Kennzeichnung
Gemäß der 2014 in Kraft
tretenden EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) 1169/2011
müssen Lebensmittel-Hersteller und Online-Händler ab Anfang 2014
erweiterte Angaben über
Energie- und Nährwerte,
Lebensmittelimitate,
Allergene und Herkunft
des Produkts für den
Verpackungsaufdruck
oder die Anzeige im Online-Shop machen.
Sollten die verschärften
Regelungen der LMIV auf
Webseiten und in mobilen Apps nicht umgesetzt werden, drohen ab
dem 13. Dezember 2014
Abmahnungswellen.
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