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Lebensmittel-Kennzeichnung

Gemäß der 2014 in Kraft tretenden EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) 1169/2011 müssen Lebensmittel-Hersteller und Online-Händler ab Anfang 2014 erweiterte Angaben über Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate, Allergene und Herkunft des Produkts für den Verpackungsaufdruck oder die Anzeige im Online-Shop machen. Sollten die verschärften Regelungen der LMIV auf Webseiten und in mobilen Apps nicht umgesetzt werden, drohen ab dem 13. Dezember 2014 Abmahnungswellen.
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