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EU-Fruchtsaft-Richtlinie

Fruchtsäfte und -nektare werden laut EU-Fruchtsaft-Richtlinie ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt.
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Die bislang erlaubte „Korrekturzuckerung“, die in der deutschen Fruchtsaft-Industrie seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet wird, ist laut neuer Richtlinie nicht mehr zulässig. Die Süße von Fruchtsäften wird also europaweit zukünftig aus dem fruchteigenen Zucker kommen. (Quelle: Flüssiges Obst 1/2012)
D.S.
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