FFH-Richtlinie
Vor gut 20 Jahren wurde mit der Verabschiedung der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der Grundstein zum Aufbau eines europäischen Schutzgebietsnetzes gelegt.
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Hauptziel der Richtlinie ist es, die Vielfalt wildlebender Arten und Lebensräume sowie deren Vernetzung zu sichern und damit einen Beitrag zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt wie auch zu einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Heute bedecken 5266 „Natura 2000“-Gebiete der FFH- und Vogelschutzrichtlinie 15,4 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und rund 45 % der marinen Fläche (Stand: 2011). 39 % der Fläche der Natura 2000-Gebiete sind landwirtschaftlich genutzt.
EU-weit liegt der Meldeanteil der mehr als
26 000 FFH- und Vogelschutzgebiete bei ca.
17,5 % der Landfläche aller Mitgliedstaaten. (Stand: 2011).
BfN
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