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Branntweinmonopol

Am 23. November 2010 hat das EU-Parlament die Verlängerung des Deutschen Branntweinmonopols bis Ende 2017 beschlossen.
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Am 10. Dezember 2010 hat auch der EU-Ministerrat der Verlängerung zugestimmt, was den ca. 22.000 Klein- und Obstbrennern in Baden-Württemberg bis zum Ende der Frist einen wichtigen Absatzweg sichert.
MLR
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