Reise-Souvenire
Das Bundesamt für Naturschutz
(BfN) und der deutsche Zoll weisen darauf
hin, dass viele Urlaubs-
Souvenire wie der eingerahmte tropische Schmetterling, die am Strand gekaufte Riesenmuschel
oder Korallenkette
aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten bestehen, deren Einfuhr nach Deutschland verboten
ist.
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