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Reise-Souvenire

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der deutsche Zoll weisen darauf hin, dass viele Urlaubs- Souvenire wie der eingerahmte tropische Schmetterling, die am Strand gekaufte Riesenmuschel oder Korallenkette aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten bestehen, deren Einfuhr nach Deutschland verboten ist.
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Auch für viele lebende Pflanzen oder Stecklinge gelten Beschränkungen oder gar Einfuhrverbote, da Pflanzenkrankheiten eingeschleppt werden könnten. BfN
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