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Heimische Imker zur neuen

Honigrichtlinie

Veröffentlicht am
Springob
Ende Januar einigten sich die Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament darauf, dass nun alle Herkunftsländer bei Honigmischungen in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil mit der jeweils entsprechenden Prozentangabe deutlich erkennbar aufs Etikett müssen. Das ist gut und ein wichtiger Schritt zu einem faireren Markt, zur Rückverfolgbarkeit der Länder und mehr Transparenz. Dennoch wurde die Regelung verwässert. Denn die Verpflichtung zur prozentualen Mengenangabe gilt nur für die vier Hauptanteile, die zusammen mehr als 50 Prozent ausmachen. Für den Rest müssen zwar die Herkünfte weiterhin in absteigender Menge genannt werden, die Einzelstaaten können durch nationale Regeln hier aber selbst entscheiden, ob sie die...
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