Natur & Umwelt
Rund ums Honigglas
Will der Imker seinen Honig verkaufen oder verschenken, gilt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zu beachten.
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Bereits für das Ernten und Abfüllen des Honigs gelten die Gesetze und Verordnungen des Lebensmittelhygienerechts. Da es sich beim Honig der meisten Imker aber um "kleine Mengen von Primärerzeugnissen" handelt, ist in der Regel mit einer aufgeräumten und gut gereinigten Küche den Anforderungen des Gesetzes Genüge getan. Hygienechecklisten gibt es bei den jeweiligen Landesverbänden der Imkervereine. Beim Abfüllen gilt das Eichgesetz und die Fertigverpackungsverordnung. Der Honig muss auf einer geeichten Waage abgefüllt werden. Ein 500 g-Glas darf z.B. eine maximale Gewichtsabweichung von 3 % (= 15 g) aufweisen, im Durchschnitt muss die tatsächliche Menge der angegebenen Menge entsprechen. Ein " e" kennzeichnet, dass das Produkt der...
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