Ökoförderung 2021
So werden die Zuschüsse abgerufen
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Die Ökoförderung wurde 2010 durch die Verwaltungsvorschrift des MLR ins Leben gerufen. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt: für Acker- und Grünlandflächen 50 € je ha/Jahr, für Obst- (inkl. Streuobst), Garten-, Weinbau und Gemüseflächen 125 € je ha/Jahr, Erzeugerinnen und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten 5 € je Bienenvolk und Jahr. Je Betrieb können mindestens 50 € und höchstens 200 € bewilligt werden. Ein Kontrollvertrag mit einer zertifizierten Kontrollstelle muss vor dem 1.3.2021 abgeschlossen worden sein. Es darf zusätzlich keine Antragstellung nach der Richtlinie FAKT (Verfahren des ökologischen Landbaus) erfolgen. Einsendefrist ist der 15. September 2021. Der...
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