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Erwerbsobstbau

Kernobst

Aufgrund der Frostschäden und kühlen Temperaturen zur Blüte haben sich viele Birnenanlagen im Mai stark geputzt. Durch die spätere Blüte sind bei Apfelanlagen die Schäden geringer. Zum Teil treten Frostschäden an der Veredlungsstelle auf. Bei Redaktionsschluss konnte die Ausmaß möglicher Qualitätseinbußen durch Fruchtberostung oder Frostzungen noch nicht abgeschätzt werden. Entsprechend muss bei der Handausdünnung nachjustiert werden.
Veröffentlicht am
 Larve des Apfelwicklers
Larve des Apfelwicklers Hans Dieter-Beuschlein
Zulassung nach Artikel 51 für Fusilade MAX in Kernobst gegen einjährige, einkeimblättrige Unkräuter und gegen Gemeine Quecke; Genehmigung nach Artikel 53 VO (EG) für Movento 100 SC gegen Blutlaus in Apfel vom 19.04. bis 16.08.21 und gegen Birnblattsauger in Birne vom 15.04. bis 12.08.21, für Vertimec Pro gegen Birnblattsauger vom 19.04. bis 16.08.21, ABC V14 (GV Isolat V14) gegen Apfelwickler in Kernobst nur für Öko-Anbau mit Resistenzproblemen vom 10.05. bis 06.09.21; Zulassungsverlängerung von Chorus, Dipel® DF, Faban, Luna Care, Scala, Serenade Aso bis zum 30.04.23; Widerrufung der Zulassung für Systhane 20 EW zum 31.05.21, Abverkaufsfrist bis 30.11.21, Aufbrauchsfrist bis 30.11.2022. Schorf/Apfelmehltau Die stärksten...
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