Kernobst
In vielen Anbaugebieten begann der Knospenaufbruch bereits in der erste Märzdekade. Die Kernobstblüte kann somit Anfang April einsetzen. Die Auflagen zum Bienenschutz sind zusammen mit weiteren Mittelauflagen während der Blütezeit besonders zu beachten (siehe Hinweis beim Stein-/Beerenobst). In vielen Anlagen sind aufgrund geringeren Blütenbesatzes Ausdünnungsmaßnahmen nur eingeschränkt vorzunehmen.
Eine Genehmigungen nach Artikel 53 liegt für LMA (01.04.–29.07.19) gegen Feuerbrand vor. Bei Cerone 660 (01.03.–28.06.19) zur Alternanzbrechung bei Apfel übernimmt der Hersteller explizit keine Gewähr auf Verträglichkeit.
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