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Corona-Krise

Saisonarbeitskräfte

Das Bundeslandwirtschafts- und das -innenministerium haben sich auf die begrenzte Einreiseerlaubnis für jeweils 40 000 ausländische Saisonarbeitskräfte im April und Mai geeinigt. Sie werden durch zahlreiche einheimische Helfer unterstützt, die sich über dafür eingerichtete online-Plattformen vermitteln ließen. Zudem hat die Bundesregierung eine Ausweitung der 70-Tage-Regelung beschlossen: Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben.
Veröffentlicht am
VSSE
Bisher war das für bis zu 70 Tage möglich. Das reduziert auch die Mobilität und somit die Infektionsgefahr. Zudem wird Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Mit dieser Regelung wird der finanzielle Anreiz zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung als Saisonarbeitskraft erhöht.
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