Recht: Sonntagsruhe für Gartengeräte
- Veröffentlicht am
Motorisierte Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Heckenscheren, Kettensägen, Laubbläser/-sauger, Häcksler/Schredder und Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke über 20 kW. Es gibt zusätzliche bundeslandabhängige Regelungen. Verstöße gegen die Maschinen Lärmschutzverordnung können mit bis zu 50.000 € Buße belegt werden.
Buchtipp: Recht in Garten & Nachbarschaft, Andrea Schweizer, 208 Seiten, 12,95 EUR, Kosmos Verlag Stuttgart 2009, ISBN 978-3-440114087
Anna Kwiatkowski, Eichberg
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.