Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Recht: Sonntagsruhe für Gartengeräte

Werktags zwischen 20 und 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen dürfen zahlreiche Gartengeräte nicht benutzt werden.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Motorisierte Rasenmäher, Vertikutierer, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Heckenscheren, Kettensägen, Laubbläser/-sauger, Häcksler/Schredder und Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke über 20 kW. Es gibt zusätzliche bundeslandabhängige Regelungen. Verstöße gegen die Maschinen Lärmschutzverordnung können mit bis zu 50.000 € Buße belegt werden.

Buchtipp: Recht in Garten & Nachbarschaft, Andrea Schweizer, 208 Seiten, 12,95 EUR, Kosmos Verlag Stuttgart 2009, ISBN 978-3-440114087

Anna Kwiatkowski, Eichberg

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren