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Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt

Kulturpflanzenvielfalt in Hobbygärten schützen

Zahlreiche Hobbygärtnernde und Samengärtnereien haben die europäischen Agrarminister und ihre Vertretungen in Brüssel aufgefordert, bei der geplanten Saatgutverordnung die Kulturpflanzenvielfalt in Hobbygärten und in lokalen Wertschöpfungsketten zu berücksichtigen. Sie ist durch neue Bürokratie gefährdet.

von Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt erschienen am 12.12.2025
Auch die Gemüse-Vielfalt in den Gärten würde durch die neue Saatgutverordnung beeinträchtigt. © VEN/Carola Ganster
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Die Vielfaltserhaltung findet oft in Hobbygärten statt. Die Bedürfnisse dort sind anders als in der Erwerbslandwirtschaft. Zum Beispiel legen Hobbygärtnernde höchsten Wert auf Geschmack und pestizidfreien Anbau, sodass die Gärten ein Refugium auch für die Vielfalt an Bestäubern, Vögeln und anderer Biodiversität bieten. Das nötige Saat- und Pflanzgut besorgen sich Hobbygärtnernde sehr oft auf Saatgutfestivals und Bildungsveranstaltungen, in der Regel bei Samengärtnereien oder bei ExpertInnen für Obstvielfalt.

Hobbygärtnernde unterstützen auch die Notwendigkeit, Kulturpflanzenvielfalt für künftige Generationen zu erhalten, wie es die Vereinten Nationen beschlossen haben. Dabei sollen die Pflanzen laufend an regionale und klimatische Herausforderungen angepasst werden – das können Genbanken nicht leisten. Das tun Samengärtnereien, bei denen HobbygärtnerInnen und kleine lokale Erwerbsgärtnereien sich mit Vielfaltssaatgut und passenden Erfahrungen und Wissen versorgen. Die Samengärtnereien sind sehr oft nebenberuflich, und auch in Bildungsarbeit engagiert. Die geplanten Ausnahmen für Genbanken und Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen würden nicht für Samengärtnereien gelten und somit für den Großteil der Vielfaltserhaltung ins Leere laufen.  

Neue Bürokratie würde die kleinen Samengärtnereien besonders belasten.  Für hunderte Sorten, von denen sie nur kleine Mengen zum Zweck der Sortenerhaltung in den Umlauf bringen, müssten sie die gleichen Vorgaben wie für die Tonnenware der großen Saatgut-Unternehmen erfüllen. Beispielsweise müssten sie jedes Jahr die produzierten und verkauften Mengen zu Saisonbeginn bei den Behörden voranmelden und hinterher Bericht erstatten und drei Jahre lang zwecks Nachverfolgung dokumentieren. Dies würde sogar auch für Kleinstbetriebe und nebenberufliche Erhalter gelten!

Diese neuen Bürokratielasten würden sich besonders auf Hobbygärtnernde auswirken, weil sie sich gerne genau bei diesen Kleinstbetrieben mit Vielfaltssaatgut versorgen, zum Beispiel bei lokalen Saatgut- und Bildungsveranstaltungen. Diese Vielfaltssorten sind für Hobbygärten und lokale Erwerbsgärtnereien besonders gut geeignet, beispielsweise wird nicht alles gleichzeitig reif. Hobbygärtnernde tragen mit ihrem Anbau zur Erhaltung der Biodiversität bei und brauchen das Vielfaltssaatgut.

Es darf auch nicht vorgeschrieben werden, dass schon bei kleinsten Mengen, die lokale Vielfaltsgärtnereien gerne ausprobieren möchten, die Sorte zuerst behördlich angemeldet werden muss. Das behindert Innovation und lokale Wertschöpfung, beispielsweise für Solawis, Restaurants und lokale Märkte. Erhaltung durch Aufessen braucht auch Anbau und Verkauf.  

Viele Samengärtnereien   müssten ihre Tätigkeit reduzieren, vielleicht sogar ganz aufgeben. Sie erzielen keine Profite, aber sie müssen von der Vielfaltserhaltung leben können. Das ist nur von Spenden auf Dauer nicht möglich.  Die vom Ratsvorschlag vorgesehenen zusätzliche bürokratischen Auflagen würden das mehr und mehr unmöglich machen. Der Bericht „Bureaucracy Against Biodiversity“ hat überaus deutlich gemacht: Der Gesetzesvorschlag ist unverhältnismäßig, die Kulturpflanzenvielfalt würde gefährdet.

Der Dachverband Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt fordert, den Zweck der Erhaltung von traditionellen Pflanzensorten bzw. Vielfaltssorten grundsätzlich vom Geltungsbereich der geplanten EU-Saatgutverordnung auszunehmen, auch bei Kleinstbetrieben, zum Beispiel solche unter 100.000 Euro Jahresumsatz aus Saat- und Pflanzgut. Das liegt sogar weit unterhalb der Definition der EU für Kleinstbetriebe von 2 Millionen Euro Jahresumsatz.

 

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